Allgemeines zum Waffenrecht im Landkreis Nordwestmecklenburg

Die Seite informiert über verschiedene leistungstypische waffenrechtliche Anträge und Erlaubnisse, die bei der zuständigen Waffenbehörde im Landkreis gestellt werden können. Dazu gehören unter anderem Anträge zum Erwerb, Besitz, Führen und die Anzeige bestimmter Vorgänge rund um Waffen und Munition.


Link zur Offizielle Homepage zum Landkreis Nordwestmecklenburg


Waffenbesitz und Erwerb

  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition wird durch Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt. Das gilt z. B. für Sportschützen oder Jagdliche Vereinigungen.

  • Verschiedene Arten von Waffenbesitzkarten werden unterschieden:

  • Anzeige des Erwerbs einer Waffe oder der Überlassung an eine andere berechtigte Person muss innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde erfolgen.

    Link für Infos zum Erwerb einer Waffe oder Überlassung


Waffenschein und kleiner Waffenschein

  • Der Waffenschein ist eine Erlaubnis, eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung oder privater Räume zugriffsbereit zu führen. Er kann befristet erteilt und verlängert werden.

    Link für Infos zum Waffenschein

  • Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sog. SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit und wird unter bestimmten Zuverlässigkeits- und Eignungsvoraussetzungen ausgestellt.

    Link für Infos zum kleinen Waffenschein


Schießerlaubnis und Schießstätten

  • Für das Schießen mit Schusswaffen auf bestimmten Anlagen oder im Rahmen von Veranstaltungen kann eine Schießerlaubnis erforderlich sein; auch hierfür muss ein Antrag gestellt werden.

    Link für Infos bezüglich einer Schießerlaubnis

  • Dies gilt sowohl für ortsfeste Schießstätten (z. B. dauerhafte Anlagen) als auch für ortsveränderliche Schießanlagen (z. B. mobile Anlagen bei Festen).

    Link für Infos zu Schießstätten


Sonderfälle und weitere Aspekte


Zuständige Stelle

Alle genannten Genehmigungen, Anzeigen und Anträge richten sich an die zuständige Waffenbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, die über die entsprechenden Rechtsangelegenheiten entscheidet.

 

Hier finden Sie eine Vorauswahl zu einzelnen Formularen