Allgemeines zum Waffenrecht im Landkreis Nordwestmecklenburg
Die Seite informiert über verschiedene leistungstypische waffenrechtliche Anträge und Erlaubnisse, die bei der zuständigen Waffenbehörde im Landkreis gestellt werden können. Dazu gehören unter anderem Anträge zum Erwerb, Besitz, Führen und die Anzeige bestimmter Vorgänge rund um Waffen und Munition.
Link zur Offizielle Homepage zum Landkreis Nordwestmecklenburg
Waffenbesitz und Erwerb
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition wird durch Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt. Das gilt z. B. für Sportschützen oder Jagdliche Vereinigungen.
Verschiedene Arten von Waffenbesitzkarten werden unterschieden:
Grüne Waffenbesitzkarte für Einzelpersonen (z. B. Sportschützen) zur legalen Anschaffung von Schusswaffen.
Link für Infos zur Grünen WBKGelbe Waffenbesitzkarte für bestimmte Langwaffen (z. B. Sportschützen mit besonderen Vorschriften).
Link für Infos zur Gelben WBKRote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige bzw. Sammler zur Ausübung spezieller Tätigkeiten.
Link für Infos zur Roten WBK
Anzeige des Erwerbs einer Waffe oder der Überlassung an eine andere berechtigte Person muss innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde erfolgen.
Link für Infos zum Erwerb einer Waffe oder Überlassung
Waffenschein und kleiner Waffenschein
Der Waffenschein ist eine Erlaubnis, eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung oder privater Räume zugriffsbereit zu führen. Er kann befristet erteilt und verlängert werden.
Link für Infos zum WaffenscheinDer kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sog. SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit und wird unter bestimmten Zuverlässigkeits- und Eignungsvoraussetzungen ausgestellt.
Link für Infos zum kleinen Waffenschein
Schießerlaubnis und Schießstätten
Für das Schießen mit Schusswaffen auf bestimmten Anlagen oder im Rahmen von Veranstaltungen kann eine Schießerlaubnis erforderlich sein; auch hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Link für Infos bezüglich einer SchießerlaubnisDies gilt sowohl für ortsfeste Schießstätten (z. B. dauerhafte Anlagen) als auch für ortsveränderliche Schießanlagen (z. B. mobile Anlagen bei Festen).
Link für Infos zu Schießstätten
Sonderfälle und weitere Aspekte
Ausnahmegenehmigungen können in bestimmten Fällen beantragt werden, z. B. für das Überlassen von Waffen oder Munition bei Volks- oder Schützenfesten.
Link für Infos zu AusnahmegenehmigungenVerlustanzeigen von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden müssen unverzüglich gemeldet werden.
Link für Infos zu VerlustmeldungenGenehmigungen für dauerhaftes Verbringen von Waffen oder Munition ins Ausland bzw. aus dem Ausland nach Deutschland müssen beantragt werden.
Link für Infos zum dauerhaften Verbringen von Waffen oder Munition ins Ausland
Zuständige Stelle
Alle genannten Genehmigungen, Anzeigen und Anträge richten sich an die zuständige Waffenbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, die über die entsprechenden Rechtsangelegenheiten entscheidet.
Hier finden Sie eine Vorauswahl zu einzelnen Formularen